Was Kurzarbeitergeld ist und wer es erhält

Die Verbreitung des Coronavirus führt weltweit zu besonderen Maßnahmen. Dies betrifft nicht nur die persönliche Sphäre in Form von Ausgangsbeschränkungen, Quarantäneregeln und Maßnahmen zur sozialen Distanzierung, sondern insbesondere auch Unternehmen, die stark von der Coronakrise betroffen sind.

Beträchtliche Umsatzverluste, der Abbau von Produktionsanlagen und Lieferschwierigkeiten sowie der Stillstand ganzer Branchen müssen wirtschaftlich ausgeglichen werden. Zu diesem Zeitpunkt kann niemand vorhersagen, wie lange der aktuelle Ausnahmezustand andauern wird.

Die Bundesregierung hat eine rasche Hilfe und insbesondere einen leichteren Zugang zum Kurzarbeitergeld versprochen.

Fast jeden Tag erscheinen neue Berichte darüber, dass Unternehmen jeder Größe Kurzarbeit an ihren Standorten planen, um die wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus abzufedern.

Die Bundesregierung geht davon aus, dass im laufenden Jahr 2021 rund 2,35 Millionen Menschen wegen der Folgen der Coronakrise in Kurzarbeit müssen. In diesem Artikel beantworten wir die wichtigsten und dringendsten Fragen zur Kurzarbeit und zum Kurzarbeitergeld für betroffene Unternehmen, Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

 

Was versteht man unter „Kurzarbeit“?

Kurzarbeit bedeutet die vorübergehende Verkürzung der regulären Arbeitszeit aufgrund eines erheblichen Arbeitszeitverlusts. Infolgedessen arbeiten die Mitarbeiter weniger Stunden als in ihrem Arbeitsvertrag vereinbart. Dies kann auch dazu führen, dass Beschäftigte in Kurzarbeit vorübergehend überhaupt nicht arbeiten. In diesem Fall wird der Begriff “Kurzarbeit Null“ verwendet.

Kurzarbeit wird für den Arbeitgeber notwendig, wenn, wie dies derzeit aufgrund des Coronavirus der Fall ist, Aufträge wegbrechen oder ganze Branchen zum Stillstand kommen.

 

Was ist das Kurzarbeitergeld?

Es handelt sich um eine Teilentschädigung des Bundesamtes für Arbeit für den Verdienstausfall, der durch einen vorübergehenden Arbeitsausfall verursacht wird. Die Leistung wird aus der Arbeitslosenversicherung gezahlt.

In der von der Arbeitsagentur verwendeten Terminologie wird die Kurzarbeitergeldvergütung auch mit „KUG“ abgekürzt. Durch die KUG können Entlassungen vermieden und auch bei Auftragsverlust die Weiterbeschäftigung der Mitarbeiter sichergestellt werden.

 

Was sind die Voraussetzungen, um sich für eine kurzfristige finanzielle Unterstützung zu qualifizieren?

Kurzarbeit tritt in Kraft und Kurzarbeitergeld wird bezahlt, wenn die wöchentliche Arbeitszeit vorübergehend um mindestens ein Drittel verkürzt wird oder die Tätigkeit am Arbeitsplatz für mindestens vier Wochen ganz oder teilweise eingestellt wird, ohne dass eine Kontinuitätsbedingung erforderlich ist. Der Antrag auf eine kurzfristige Zulage wird von den Arbeitgebern per E-Mail an die Verantwortlichen gestellt.

Das Ergebnis des Antrags, ob er für eine sogenannte kurzfristige Arbeitsbeihilfe qualifiziert ist, wird per E-Mail an den Arbeitgeber zurückgesandt. Die Arbeitgeber, deren Anträge als angemessen erachtet werden, sollten ihre „Kurzarbeitsbenachrichtigungslisten“ innerhalb der von der Institution mitgeteilten Frist aktualisieren und an die E-Mail-Adresse der entsprechenden ISKUR-Einheit senden.

Nach dem Genehmigungsverfahren werden kurzfristige Arbeitsentschädigungen direkt auf die Konten der Mitarbeiter gezahlt.

 

Wie werden die Zahlungen geleistet?

Das Kurzarbeitergeld wird dem Arbeitnehmer am 5. Tag eines jeden Monats ausgezahlt. Die Zahlungen werden in die IBAN-Nummern der Arbeitnehmer eingezahlt, die von den Arbeitgebern an ISKUR gemeldet werden. Für Mitarbeiter ohne IBAN-Nummer erfolgen die Zahlungen über PTT.

 

Kann der Arbeitgeber die Arbeitnehmerzulage beantragen?

Der Arbeitgeber beantragt die Kurzarbeitergeldzulage, aber der Prozess der Berechnung der Zulage und der Einzahlung auf die Bankkonten der Arbeitnehmer verläuft unabhängig vom Arbeitgeber. Der Arbeitgeber kann vom Arbeitnehmer keine kurzfristige Arbeitsbeihilfe verlangen.

 

Was passiert bei fehlerhaften Kurzarbeitszuwendungen?

Wenn Zahlungsfehler festgestellt werden, werden weitere Überprüfungen der Fehlerquelle durchgeführt. Wenn es der Arbeitgeber ist, der falsche Informationen oder Dokumente übermittelt hat, muss der Arbeitgeber den mit Zinsen überbezahlten Betrag an die SSI zahlen. Wenn der Fehler vom Arbeitnehmer gemacht wird, wird der überbezahlte Betrag zuzüglich der Zinsen vom Arbeitnehmer selbst an die SSI zurückgezahlt.

Das Kurzarbeitergeld wird ab dem Datum des ärztlichen Gutachtens gekündigt, wenn ein Arbeitnehmer in Kurzarbeit:

– von einem anderen Arbeitgeber eingestellt wird,

– beginnt eine Altersrente zu erhalten,

– seine Arbeit wegen vorübergehender Behinderung verlässt und vorübergehend eine Beihilfe für Behinderte erhält,

– für den Militärdienst rekrutiert wird